Betreiben institutionelle Mitglieder des Verbands fachliche Netzwerke, können sie die Plattformen und Instrumente des Verbands nutzen. Netzwerke dienen der gemeinsamen Pflege von spezifischen Aspekten des bibliothekarischen bzw. dokumentarischen Auftrags durch die Zusammenarbeit der entsprechend beauftragten Mitarbeitenden. Netzwerke sind durch die institutionellen Verbandsmitglieder beim Vorstand anzumelden und werden von diesem durch Vorstandsbeschluss akkreditiert. Sie haben keine eigene Rechtspersönlichkeit und sind nicht Organe des Verbands.