Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Verbands. Sie genehmigt Jahresbericht, Budget und Jahresrechnung, wählt und entlastet den Vorstand und entscheidet über die traktandierten Geschäfte. Persönliche Mitglieder haben eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Institutionelle Mitglieder haben im Verhältnis zu ihrem Jahresbeitrag mehrere Stimmen. Eine Person kann nicht mehr als ein institutionelles Mitglied vertreten. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht und besitzen weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht.