Grundbildung (Fachfrau/Fachmann Information und Dokumentation EFZ)

Sie üben folgende Tätigkeiten aus:

Dokumentationsarbeit

  • Medien, Daten und Unterlagen auswählen, beschaffen und in Empfang nehmen sowie Menge, Inhalt und Qualität überprüfen
  • Einordnung der Medien vornehmen, klassifizieren, katalogisieren, indexieren und pflegen
  • Datenbanken bewirtschaften, aktualisieren und Löschungen vornehmen, Informationen veröffentlichen
  • die Medien am richtigen Ort ablegen und aufbewahren, allenfalls verpacken und wo möglich der Öffentlichkeit oder interessierten Personen zugänglich machen
  • Sammlungen instand halten, beschädigte Medien reparieren, wiederherstellen lassen oder ersetzen
  • Inventare durchführen und nicht mehr benötigte oder nicht archivierungswürdige Medien entsorgen

Informationstätigkeit

  • Kunden und Kundinnen oder Mitarbeitende empfangen und deren Bedürfnisse abklären
  • der Kundschaft bei der Suche nach Medien, Daten und Unterlagen helfen oder ihnen zeigen, wie sie zu den nötigen Informationen kommen, zum Beispiel mit Hilfe von speziellen Computerprogrammen
  • Rechercheaufträge entgegennehmen und ausführen
  • administrative Tätigkeiten ausführen, Ausleihe und Rückgabe von Medien und Dokumenten organisieren und kontrollieren, Mahnungen schreiben
  • mithelfen, den Betrieb weiterzuentwickeln, zum Beispiel Bestände vergrössern und neue Medien auswählen
  • Werbung und Marketing von öffentlichen Institutionen (Bibliotheken, öffentliche Archive) unterstützen, Veranstaltungen, Führungen und Ausstellungen mitorganisieren

Ausbildung

  • 3 Jahre
  • In einer Bibliothek, Dokumentationsstelle, einem Archiv, einer Institution der Privatwirtschaft oder der Verwaltung
  • Schule: 2 Tage pro Woche (1. Lehrjahr) bzw. 1 Tag pro Woche (2./3. Lehrjahr) an der Berufsfachschule in Bern, Biel, Genf, Lausanne, Locarno oder Zürich

Anforderungen

  • obligatorische Schule abgeschlossen
  • geistige Flexibilität
  • Neugier
  • analytisches und systematisches Denken
  • Sprachbegabung (mündlich und schriftlich)
  • Kommunikationsfähigkeit
  • hohe Zuverlässigkeit
  • Ordnungssinn
  • Dienstleistungsbewusstsein
  • Interesse an Informationstechnologien und elektronischen Medien

Ausbildungsdelegation I+D

Die Ausbildungsdelegation I+D koordiniert die berufliche Grundbildung und vernetzt alle Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich Information und Dokumentation.

Nachholbildung nach Art. 32 BBV

Sie haben noch keinen Abschluss I+D, arbeiten aber in einem I+D-Betrieb? Unter bestimmten Voraussetzungen bietet die Nachholbildung nach Art. 32 BBV hier eine Lösung.